.

Telefonsprechstunde

Telefonsprechstunde ab dem 29.01.2024 auch in unserer Praxis unter der Sonder-Telefonnummer 033346354196 Für PatientInnen, die sich bereits in hausärztlicher Behandlung in unserer Praxis befinden, bieten wir gemäß den Richtlinien des GBA/Gesundheitsministeriums die Möglichkeit zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Telefon-AU) ab dem 29.01.2024 an. In welchen Fällen ist eine Telefon-AU möglich: - leichte Erkrankungen (im Zweifelsfall kann es notwendig sein, dass Sie doch persönlich für eine Untersuchung kommen müssen - das entscheidet der Arzt am Telefon!) - max. 5 Kalendertage (eine Verlängerung der Telefon AU per Telefon ist nicht möglich, Sie müssen persönlich in die Akutsprechstunde kommen! Ist die Erstbescheinigung in der Sprechstunde erfolgt, so können weitere 5 Tage per Telefon-AU bescheinigt werden) - bitte beachten Sie, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Telefon-AU gibt und es immer eine indivuelle Entscheidung des Arztes bleibt! Für die Telefon-AU haben wir folgende Telefonsprechzeiten unter der Telefonnummer 033346354196 für Sie eingerichtet: Montag: 14-15 Uhr Dienstag: 14-15 Uhr Mittwoch: 14-15 Uhr Bitte beachten sie: Wenn wir im Gespräch sind, hören Sie trotzdem ein Freiton oder die Ansage "ihr Anruf wird gehalten" - bitte bleiben Sie in diesem Fall in der Leitung. Außerhalb der Telefonsprechstunde sind wir unter der Sondernummer nicht erreichbar. Wir bitten Sie außerdem, nicht wegen anderer Anlässe (Terminvereinbarung, Rezeptbestellung) zur Telefonsprechstunde anzurufen, diese wird ausschließlich für die ärztliche Beratung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Verfügung gestellt.

Archiv